Entscheidung Gericht: Dienstenthebung von Nordhausens Oberbürgermeister Buchmann war unzulässig
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08. Mai 2024, 15:42 Uhr
Die vorläufige Dienstenthebung von Nordhausens Oberbürgermeister Kai Buchmann (pl) im vergangenen Jahr ist unzulässig gewesen. Wie eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Weimar MDR THÜRINGEN sagte, darf Buchmann endgültig im Amt bleiben. Das OVG hat eine Beschwerde von Landrat Matthias Jendricke (SPD) zurückgewiesen.
Die Beschwerde richtete sich gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen im vergangenen Sommer, dass Buchmann ins Rathaus zurückkehren durfte. Damit sei das Disziplinarverfahren gegen Buchmann von gerichtlicher Seite aus beendet, hieß es. Eine ausführliche Begründung will das Oberverwaltungsgericht später veröffentlichen.
Landrat scheitert vor Gericht
Nach Gerichtsangaben muss die Stadt Nordhausen die Kosten des Verfahrens tragen, nicht der Landkreis. Formal gesehen habe Landrat Jendricke die Stadt Nordhausen vor Gericht vertreten, da Buchmann als Oberbürgermeister selbst von dem Disziplinarverfahren betroffen war. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts veröffentlichte Buchmann auf seinem Facebook-Account. Er schrieb, dass damit auch der dritte Versuch von Landrat Jendricke gescheitert sei, ihn aus dem Amt zu entfernen.
Oberbürgermeister Buchmann war Ende März 2023 von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt suspendiert worden. In dem Disziplinarverfahren wurden ihm 14 Dienstpflichtverletzungen vorgeworfen, darunter Mobbing und nicht umgesetzte Stadtratsbeschlüsse. Die Suspendierung hatte das Verwaltungsgericht Meiningen aber gekippt, da die Vorwürfe gegen Buchmann nicht ausreichen würden, um ihn des Amtes zu verweisen.
MDR (aku/cfr)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 08. Mai 2024 | 15:30 Uhr
Hobby-Viruloge007 vor 1 Wochen
Es bleibt wieder mal der Eindruck, dass an parteilose OB's andere Maßstäbe angesetzt werden als an die Kandidaten der etablierten Parteien.
Schön auch, dass die Stadt und nicht der LK die Kosten des Absetzungsversuches tragen soll.
Elvira vor 1 Wochen
Bravo! Herzlichen Glückwunsch Herr Buchmann. Ich habe nichts anderes erwartet. Sie sind ein fähiger und kluger Mann. Ich wünsche Ihnen noch viele erfolgreiche Jahre in Ihrem Amt. Es freut mich einfach ungemein das sie gewonnen haben!!!
Freies Moria vor 1 Wochen
Schon interessant:
SPD Landrat schikaniert parteilosen OB, so würde ich die Vorgänge zusammenfassen.
Fragen:
Wo ist der Nutzen für den Bürger?
Wie hoch waren die Kosten des Verfahrens?
Die Kosten durch den Ausfall des OB?
Und wieso hat eigentlich der Stadtrat nicht geklagt (dessen Beschlüsse nicht umgesetzt wurden)?