D-ABUS Condor Boeing 767-38E
Der Ferienflieger Condor war von der Bundesregierung infolge der Pleite des ehemaligen Mutterkonzerns Thomas Cook finanziell stark unterstützt worden. Bildrechte: IMAGO / Rüdiger Wölk

Urteil EU-Gericht erklärt Genehmigung staatlicher Hilfen für Condor teilweise für nichtig

08. Mai 2024, 15:55 Uhr

Die Luftfahrtgesellschaft Condor war von der Bundesregierung finanziell stark unterstützt worden. Nun hat das EU-Gericht diese Finanzspritze teilweise für nichtig erklärt. Die EU-Kommission hätte ein förmliches Prüfverfahren einleiten müssen, entschieden die Richter. Geklagt hatte Condor-Konkurrent Ryanair. Dass Condor Geld zurückzahlen muss, ist mit der Entscheidung aber noch nicht gesagt.

Das Gericht der Europäischen Union hat die Genehmigung staatlicher Hilfen für die Luftfahrtgesellschaft Condor teilweise für nichtig erklärt. Die EU-Kommission hätte ein förmliches Prüfverfahren einleiten müssen, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg. Die Genehmigung einer "Umstrukturierungsbeihilfe" in Höhe von 321 Millionen Euro sei daher nichtig.

EU-Kommission genehmigte insgesamt 525 Millionen Euro für Condor

Die Kommission hatte im Juli 2021 Hilfen der Bundesregierung für Condor in Höhe von insgesamt 525 Millionen Euro ohne förmliches Prüfverfahren genehmigt. 204 Millionen Euro davon waren als Entschädigung für Schäden infolge der Corona-Pandemie gedacht, was das EuG auch nicht beanstandete. Weitere 321 Millionen Euro sollten die "langfristige Rentabilität" infolge der Pleite des ehemaligen Mutterkonzerns Thomas Cook wiederherstellen. Dagegen klagte die irische Konkurrenzairline Ryanair und erhielt nun erstinstanzlich Recht.

Insbesondere hätte die Brüsseler Wettbewerbsaufsicht prüfen müssen, ob der deutsche Staat - wie beihilferechtlich vorgeschrieben – angemessen an künftigen Gewinnen des unterstützten Unternehmens beteiligt werde. Aus dem Beschluss der Kommission gehe nicht hervor, dass eine solche Prüfung erfolgt sei.

Condor-Sprecherin: Keine Auswirkungen auf Flugbetrieb

Die Entscheidung bedeutet jedoch nicht zwangsweise, dass Condor das Geld zurückzahlen muss. Die EU-Kommission könnte etwa einen neuen Beschluss erlassen oder das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof anfechten. Die Entscheidung habe keine Auswirkungen auf die Geschäftslage und den Flugbetrieb von Condor, sagte eine Sprecherin des Unternehmens. Die Kommission müsse nun die vom Gericht verlangte Prüfung der Beihilfe nachholen.

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Zudem betonte das EuG, dass Ryanair nur die Nachlässigkeit der Kommission nachgewiesen habe, nicht aber, dass die Billig-Airline selbst spürbar beeinträchtigt worden sei. Dennoch begrüßte Ryanair das Urteil: Das Eingreifen des EU-Gerichts sei ein Triumph für den fairen Wettbewerb und die Verbraucher in der gesamten EU, teilte ein Sprecher mit. Die EU-Kommission betonte, sie werde das Urteil sorgfältig prüfen und über mögliche nächste Schritte nachdenken.

dpa/afp(mze)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 08. Mai 2024 | 11:00 Uhr

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